Neues Melderecht ab 1. November 2015

(5. November 2015) Am 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Die gravierendste Änderung ist, dass künftig bei der An- und Ummeldung oder bei der Abmeldung ins Ausland eine Erklärung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Der Mietvertrag reicht dafür nicht aus.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier

Die Meldefrist wird für die An-, Um- und Abmeldung von einer auf zwei Wochen verlängert.

Weitere Informationen sind hier erhältlich.