Lärmschutz an der A 4 in Wiehl

(15. September 2016) Der Landesbetrieb „Straßen NRW“, Niederlassung Krefeld, präsentierte auf einer Bürgerveranstaltung am 14. September 2016 in Oberbantenberg das Ergebnis der lärmschutztechnischen Berechnung des Autobahnabschnittes auf Wiehler Stadtgebiet und stellte sich – gemeinsam mit der Stadt – den Fragen der Bürgerinnen und Bürger.
Die Verfahrensweise, die Ergebnisse und die daraus resultierenden Maßnahmen können Sie der nachfolgenden Präsentation (PDF; 19,6 MB) entnehmen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten:

1. Zwischen Engelskirchen und Bergneustadt wird die komplette Fahrbahn der BAB 4 durch einen neuen Asphaltbelag ausgetauscht, der wesentlich leiser ist als der bisherige Gußasphalt.

2. Auf der Wiehltalbrücke wird ein besonderer Asphalt eingebaut, der aufwendiger zu verarbeiten und teurer ist, dafür aber in der Lage ist, noch mehr Abrollgeräusche aufzunehmen.

3. In Hückhausen und Forst bestehen derzeit keine auf die tatsächliche Situation abgestellten planungsrechtlichen Ausweisungen. Hier wird die Stadt Wiehl entsprechende Bebauungspläne aufstellen mit dem Ziel, dass der Landesbetrieb diese Bereiche unter Berücksichtigung der dann niedrigeren Grenzwerte neu berechnen muss. Es wird davon ausgegangen, dass dort dann auch Lärmschutzwände errichtet werden müssen.

4. In Oberbantenberg auf der „Talbrücke Hunstig“ und entlang der „Oststraße“ wird eine Lärmschutzwand errichtet.

Der neue Asphalt auf dem Teilstück der BAB 4 wird in 2017/2018 eingebaut. Die Lärmschutzwände – je nach Genehmigung durch die Bundesfernstraßenverwaltung – voraussichtlich 2020/2022.