Hinweisbekanntmachung Korruptionsbekämpfungsgesetz

(1. Juni 2017) Veröffentlichung nach § 16 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG).
Die Mitglieder des Rates der Stadt sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger geben dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen, § 16 Satz 3 KorruptionsbG.

Hierzu liegt vom 3. Juni 2017 bis 17. Juli 2017 eine Zusammenstellung der Angaben für das Jahr 2017 bei der Stadtverwaltung Wiehl, Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl, Zimmer 302, zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiehl aus.