Rathauswegweiser: Tagespflegepersonen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 4 - Jugend & Soziales

Kontaktpersonen

Frau Claudia v. Wachtendonck
Telefon: 02262 99-405
E-Mail: [email protected]
Frau Sabine Schrader
Telefon: 02262 99-420
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Tagespflege können Eltern oder Elternteile beantragen, wenn sie die Betreuung des Kindes oder der Kinder aufgrund von Erwerbstätigkeit,
Ausbildung oder anderer besonderer Gründe nicht selbständig wahrnehmen können.
Vom 1.-3. Lebensjahr eines Kindes besteht ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Einzelheiten können den gültigen Richtlinien entnommen werden.

Benötigte Unterlagen:

Es wird vor dem geplanten Betreuungsbeginn das Antragsformular auf laufende Geldleistung gem. § 23 SGB VIII benötigt, sowie die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen nebst SEPA-Lastschriftmandat. Sie finden die Formulare zum Elternbeitrag unter dem Stichwort Elternbeiträge Kindertagespflege. Weiteres ist im Einzelfall im Rahmen der Antragstellung zu entscheiden.

Formulare:

Links zu diesem Thema:

Datum der letzten Änderung: 13.07.2021, 12:22 Uhr