Ein Sterbefall ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tote verstorben ist. Zur Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Totenschein, ausgestellt durch den Arzt, welcher den Tod festgestellt hat
- Heiratsurkunde der/des Verstorbenen
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde bei Ledigen
- Ggfls. Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten,
- Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden
- Bei auswärtigem Wohnsitz: Aufenthaltsbescheinigung der Meldehörde
Nach Beurkundung des Sterbefalles werden für Rentenangelegenheiten, die Beisetzung und die Sozialversicherung gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt. Weitere Urkunden sind gebührenpflichtig.