Aktuelle Bauleitplanung

Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.09.2006 beschlossen, den Flächennutzungsplan in Verbindung mit der 76. Änderung in insgesamt 20 Teilbereichen, neu bekannt zu machen.

Hierzu hatte die Öffentlichkeit vom 31.03.2008 bis zum 18.04.2008 die Gelegenheit, sich gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Dies wurde in der Tagespresse am 20.03.2008 öffentlich bekannt gemacht. Die behördlichen Stellen wurden mit Schreiben vom 05.03.2008 mit Bezug auf die Unterlagen auf die Internetseite der Stadt Wiehl an der Planung beteiligt.

Nun erfolgt die Offenlage auf die Dauer von 1 Monat. Diese kann ebf. wieder aus der Veröffentlichung in der Tagespresse entnommen werden.

Die unten aufgeführten Daten stehen nun jeder behördlichen Stelle und jedem interessierten Bürger zur Einsicht zur Verfügung. Durch die Planung Betroffene können berührte Belange in der gem. öffentlicher Bekanntmachung erwähnten Frist entweder schriftlich an den Bürgermeister, Stadt Wiehl, Fachbereich 6, Kennwort „Neubekanntmachung Flächennutzungsplan“, Bahnhofstr. 1, 51674 Wiehl oder per E-Mail an d.dresbach@wiehl.de vortragen.

In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass Die Inhalte der Planzeichnungen in den 20 Teilbereichen haben sich nach den beiden bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren nicht geändert, so dass die unten aufgeführten Dateien nach wie vor ihre Gültigkeit besitzen. Das Laden der Dateien setzt voraus, dass eine Software, mit der sich PDF-Dateien lesen lassen, vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man unter der Adress www.adobe.de eine entsprechende Software erhalten.

Alle in den Textteilen erwähnten Anlagen (in den Textteilen in Rot gekennzeichnet) sind hier nicht beigefügt, da sie nur der redaktionellen Komplettierung dienen. Es sei schließlich nochmals erwähnt, dass es zu dieser Änderung zum Flächennutzungsplan keine Gesamtplanzeichnung gibt. Alle Änderungsbereiche sind ausreichend in der Begründung beschrieben.

Folgende Dateien stehen zur Verfügung: Zum Speichern der Dateien einfach mit der rechten Maustaste auf die Links klicken und "Ziel speichern unter..." wählen.

Bekanntmachungen
Listen über rechtswirksame Pläne aus der Bauleitplanung