Ein Sterbefall ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tote verstorben ist. Zur Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Unterlagen des Verstorbenen vorzulegen: Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder ... https://www.wiehl.de/buerger/soziales/standesamt/sterbefaelle/