7. Juli 2016 [Nachrichten]
Der Bundestag hat heute die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen und den Grundsatz „Nein heißt Nein“ rechtlich verankert. Demnach können künftig sexuelle Handlungen bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgen – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet oder angedroht wurde.
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