... ter usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mind. 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Verendete Großtiere sind grundsätzlich bei einem Tierkörperbeseitigungsunternehmen (z.B. Fa. R ... https://www.wiehl.de/buerger/wohnen/umweltportal/umweltbildung/umweltratgeber/stu/