Höhere Förderung für Vor-Ort-Energiesparberatung

(24. April 2008) Nach Informationen aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden die bisherigen Zuschüsse für die Vor-Ort-Energiesparberatung ab Mai 2008 erhöht.
Der Fördersatz steigt von 175 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten auf maximal 300 Euro bzw. 360 Euro. Neu ist allerdings, dass die Zuschüsse maximal 50% betragen dürfen. In der bisherigen Richtlinie war die Zuwendung ein Festbetrag. Vor-Ort-EnergiesparberatungVor-Ort-Energiesparberatung Ausgedehnt wurde auch der Anwendungsbereich: Gegenstand der Beratung können nun Gebäude sein, deren Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1994 erteilt worden ist (bisher 1984 für die alten Bundesländer und 1989 für die neuen Bundesländer.

Gleichzeitig verringert sich der Aufwand für die Vor-Ort-Berater: Das Antragsverfahren soll künftig ganz ohne Papier auskommen. Erweitert wurden hingegen die Mindestanforderungen für die Beratung und den Beratungsbericht: Künftig muss zwingend über Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen beraten werden. Hintergrund: Die Auswertung der Beratungsberichte hat ergeben, dass erneuerbare Wärme bei den Beratungen zu kurz kommt.

Thermografie und Stromsparberatung werden gefördert

Ganz neu im Vor-Ort-Beratungsprogramm ist die Option Stromeinsparberatung als Zusatzleistung. Sie soll in erster Linie die Beratungsempfänger über Potenziale aufklären und wird zur Hälfte, jedoch mit maximal 50 Euro gefördert. Ebenfalls neu ist die Förderung der Thermografie. Sie wird als Erweiterung der Vor-Ort-Beratung (Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen) und auch als Thermografiegutachten separat gefördert. In der Erweiterung werden bis zu vier Bilder mit jeweils 25 Euro gefördert. Das separate Thermografiegutachten wird mit bis zu 150 Euro gefördert (maximal 50%).

Weitere Informationen hierzu und zu anderen Förderprogrammen erhalten Interessierte bei der Ökologischen Bauberatung der Stadt Wiehl - ÖkoBAU Wiehl.

Terminvereinbarung: Herr Richling, Tel. 02262 / 99-238