Erneuerbare Energien Marktanreizprogramm: Neue Richtlinie

(9. März 2009) Im Januar 2009 ist das neue Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Bauherren den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch Erneuerbare Energien zu decken.
Aus diesem Grund war es notwendig die Förderung durch das Marktanreizprogramm an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Diese Neuerungen sind am 1. März in Kraft getreten. Wichtigste Änderung: die Basisförderung im Neubaubereich wird um 25% gesenkt.

Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen.

Informationen zu diesem und zu anderen Förderprogrammen erteilt die Ökologische Bauberatung der Stadt Wiehl.

Terminvereinbarung: Herr Richling, Tel.: 02262 / 99-238