Damit wird den beiden Männern für drei Monate untersagt, das gesamte Gelände des Wiehlparks zu betreten und sich dort aufzuhalten. Sollten sich die beiden Männer nicht an das Verbot halten, wird für jeden festgestellten Einzelverstoß ein Zwangsgeld von 500,- € erhoben. Das Zwangsgeld kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden und im Falle mangelnder Zahlungsfähigkeit zur Ersatzzwangshaft führen.
Betretungs- und Aufenthaltsverbote wurden im Oberbergischen Kreis bislang in ausgesuchten Einzelfällen und zeitlich eng begrenzten Zeiträumen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, wie z. B. Karneval oder Volksfesten, ausgesprochen. Das aktuelle Verbot umfasst erstmals die rechtliche Höchstdauer von drei Monaten und schützt das gesamte Wiehlparkgelände.
In den zurückliegenden Jahren beunruhigte eine sich mehrende Zahl von Körperverletzungs- und Raubdelikten die Wiehler Bevölkerung. Die jetzt ausgesprochenen Betretungs- und Aufenthaltsverbote sind Teil des polizeilichen Handlungskonzeptes zur nachhaltigen Senkung dieser Straftaten und sind erklärtes Ziel, das Sicherheitsgefühl der Wiehlparkbesucher weiter zu stärken. Weitere, gleich gelagerte Maßnahmen gegen erkannte Straftäter im Wiehlpark wird die Polizei auch in Zukunft prüfen und gegebenenfalls ergreifen.