
In Deutschland regelt das Zensusvorbereitungsgesetz vom 8.12.2007 und das Zensusgesetz vom 8.7.2009 die Durchführung des Zensus. In Nordrhein-Westfalen ist dafür der Landesbetrieb IT.NRW in Düsseldorf als statistisches Landesamt zuständig.
Der Zensus 2011 ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht. Alle erhobenen Daten unterliegen dem Grundsatz der statistischen Geheimhaltung. Stichtag für die Durchführung des Zensus ist der 9. Mai 2011.
Folgende Informationsangebote stehen Ihnen zur Verfügung:
zum Zensus in Deutschland: www.zensus2011.de
zum Zensus in NRW:www.zensus.it.nrw.de
Rückfragen zum Zensus in NRW, Telefon: 01803504040.
Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen, bei denen alle Haushalte befragt wurden, werden beim Zensus 2011 in erster Linie Daten aus Registern der Verwaltungen (z.B. Melderegister, Daten der Bundesagentur für Arbeit) verwendet.
Da nicht alle Informationen aus den Registern entnommen werden können und um Registerabweichungen statistisch korrigieren zu können, werden zusätzlich Erhebungen in Form einer Gebäude und Wohnungszählung, Haushaltsstichprobe und Erhebung in Sonderbereichen durchgeführt.
Für die Stadt Wiehl ist die Erhebungsstelle beim Oberbergischen Kreis angesiedelt und im Rahmen der Durchführung des Zensus zuständig für
- die Haushaltsbefragung
- die Erhebung in Sonderbereichen (Wohnheime, Altenheime usw.)
- die Aufklärung von Lücken im Datenbestand im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung
Örtliche Erhebungsstelle Zensus 2011
Am Wiedenhof 7
51643 Gummersbach
Telefon: 02261/881950
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Zensus 2011 im Oberbergischen Kreis finden Sie unter www.obk.de/cms200/aktuelles/zensus/index.shtml
Zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung bekommen bereits seit Mitte November ca. 1 Million Gebäude- und Wohnungseigentümer in Nordrhein-Westfalen einen kurzen Fragebogen von der IT.NRW zugesandt.
Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2011 gesucht >>>