Kitas geschlossen: Informationen für Eltern

(14. März 2020) Parallel zu den von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossenen Schulschließungen gilt von Montag, 16. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kitas. Eine Hotline ist eingerichtet.
Kinder im Alter bis zur Einschulung dürfen in dem genannten Zeitraum keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ mehr betreten. Das gilt auch für alle Einrichtungen in Wiehl, auch für solche, die nicht in städtischer Trägerschaft sind. Alle Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, die Betreuung ihrer Kinder selbst zu gewährleisten. Die Maßnahme hat das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Allerdings sieht die Landesregierung vor, dass es weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Eltern geben muss, die in kritischer Infrastruktur berufstätig sind. Zu dieser gehören folgende Berufsfelder (Nachweis vom Arbeitgeber ist erforderlich):
  • Gesundheitsversorgung
  • Pflege
  • Behindertenhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
Voraussetzung für die Betreuung ist, dass
  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder nicht in Kontakt mit infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell hier abrufbar) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufzeigen.
Diese Betreuung ist nur dann sicherzustellen, wenn
  • keine anderweitige Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige, sichergestellt werden kann und/oder
  • durch die Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeiten und flexibler Arbeitsplatzgestaltung (z. B. Homeoffice) keine auskömmliche Betreuungssituation hergestellt werden kann.
Sofern Sie zu dem oben beschriebenen Personenkreis gehören und auf eine Betreuung Ihres Kindes angewiesen sind, können Sie Ihr Kind am Montag, den 16. März 2020, zu den gewohnten Öffnungszeiten in die Einrichtung bringen. Die Einrichtungsleitung wird das weitere Prozedere mit Ihnen besprechen.

Für weitere Fragen hat der Arbeitsstab rund um Bürgermeister Ulrich Stücker eine Hotline eingerichtet. Die Rufnummern lauten: 02262 99-404 und 99-401.

Hier können Sie die ausführliche Information des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen herunterladen (PDF; 0,26 MB)