Veranstaltungen werden grundsätzlich untersagt – Kreisverwaltung nur eingeschränkt erreichbar

(15. März 2020) Das Ministerium für Gesundheit hat die örtlichen Ordnungsbehörden angewiesen, zur Verhinderung der Verbreitung des SARS-CoV2-Viren auch Veranstaltungen unter 1.000 zu erwartenden Besucherinnen/Besucher abzusagen oder zeitlich zu verschieben.
Foto: OBKFoto: OBK Ausgenommen hiervon sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und –vorsorge zu dienen bestimmt sind.

Begründet wird diese Maßnahme vom Landesgesundheitsminister damit, dass davon auszugehen sei, dass auch für solche Veranstaltungen keine Schutzmaßnahmen getroffen werden können, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv sind, als die Veranstaltungen nicht durchzuführen.

„Der Oberbergische Kreis unterstützt die Städte und Gemeinden bei der unverzüglichen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen“, so Landrat Jochen Hagt. Er fordert die Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis auf, mit einer Allgemeinverfügung ab sofort auch alle Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmenden zu untersagen.

„Diese Maßnahmen dienen dazu weitere Ansteckungen zu verhindern, Infektionsketten zu durchbrechen und das Infektionsgeschehen zu verlangsamen“, sind sich Landrat und Bürgermeister einig.

Schließung für Kitas und Tagespflegestellen

Jede Oberbergische Kindertagesstätte und Kindertagespflegestelle wird ab dem 16.03.2020 weiterhin geöffnet sein, jedoch nur für Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder von Eltern, die beide als Schlüsselpersonen tätig sind. Als Schlüsselpersonen gelten Berufstätige in folgende Tätigkeitsfeldern: Kranken- und Pflegepersonal, Behindertenhilfe, Kinderund Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung und Mitarbeiter von Medizinprodukteherstellern dienen.

Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung des Arbeitgebers beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Das, vom Ministerium angekündigte Muster wird schnellstmöglich unter www.obk.de/coronavirus zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie ebenfalls die kompletten Informationen des Landes zum Betretungsverbot von Kinderbetreuungseinrichtungen und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen.

Schließung der Dienststellen des Oberbergischen Kreises

Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind ab morgen, Montag den 16.03.2020, nur eingeschränkt erreichbar, es gelten folgende Regelungen:

Die Ausländerbehörde, die untere Jagdbehörde und das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Gummersbach-Dieringhausen bleiben von Montag bis einschließlich Mittwoch, 18.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach, Waldbröl und Hückeswagen sind ebenfalls einschließlich Mittwoch geschlossen. Vereinbarte Termine werden aktuell abgesagt; betroffene Personen werden wegen eins neuen Termins persönlich kontaktiert.

Die übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. Neben den bekannten Rufnummern ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 telefonisch erreichbar.

Ein weiterer bestätigter SARS-CoV-2-Fall im Oberbergischen Kreis

Insgesamt sind im Oberbergischen Kreis bisher 27 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Davon konnten zwei Personen zwischenzeitlich gesund aus der Quarantäne entlassen werden. Die bestätigen, aktuell infizierten Fälle stehen im Bezug zu folgenden oberbergischen Kommunen: Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Nümbrecht, Reichshof und Wipperfürth.

Weitere Informationen auf www.obk.de/coronavirus.