Das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat eine Neuregelung zur Betreuung von Kindern getroffen, deren Elternteile in kritischer Infrastruktur tätig sind. Ob Mutter, Vater oder beide Erziehungsberechtigte in entsprechenden Berufen arbeiten, spielt nun keine Rolle mehr. Ab Montag, 23. März 2020, gilt: Es reicht, wenn auch nur von einem Elternteil eine Unabkömmlichkeits-Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, um Anspruch auf Betreuung der Kinder zu haben. Unabhängig von der familiären Situation, besteht ein individueller Anspruch auf eine Betreuung in den jeweiligen Einrichtungen Kita, Schule, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule. Zuvor mussten beide Eltern solche Bescheinigungen vorlegen.
Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen außer der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen. Einen Betreuungsanspruch besitzen auch jene Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt. Gesichert wird ab dem 28./29. März auch eine Betreuung übers Wochenende. Die Maßnahme soll helfen, den Betrieb kritischer Infrastruktur sicherzustellen. Sollte es eine Möglichkeit geben, die Kinder privat zu betreuen, ist diese Lösung weiterhin vorzuziehen.
Fragen zu Details beantworten die jeweiligen Einrichtungen.
Wer keinen Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung hat, wendet sich ans Jugendamt:
Anja Dürselen, Tel.: 02262 99-404, E-Mail: [email protected].
Informationen zur Schulbetreuung liefern die jeweiligen Schulen, auch über deren Internet-Auftritte.