liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
der regelmäßige Austausch mit der Schulgemeinschaft in Bielstein zur Thematik „Gesamtschule“ hat mir gezeigt, wie wichtig Ihnen und Euch Informationen von Rat und Verwaltung zum Thema Bildung sind - insbesondere zur Schulentwicklungsplanung. Die Thematik „Umwandlung der Sekundarschule“ begleitet mich bereits intensiv seit meinem Amtsantritt im Jahr 2015. Es ist mir wichtig, Ihnen und Euch neben der Historie des Prozesses auch noch einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen darzulegen.
Gemäß § 80 I Schulgesetz NRW sind Städte und Gemeinden, soweit sie Schulträgeraufgaben nach § 78 des Schulgesetzes NRW zu erfüllen haben, verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Kommunen abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Hierdurch soll ein gleichmäßiges, inklusives und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot in der Region gewährleistet werden. Dies bedeutet, dass die Stadt Wiehl neben ihrem eigenen Schulangebot immer auch die Schullandschaft der Nachbarkommunen mitzubetrachten hat. Die Stadt Wiehl muss einen so genannten regionalen Konsens mit insgesamt fünf Nachbarkommunen finden (Engelskirchen, Gummersbach, Reichshof, Nümbrecht, Much). Hierbei sind es neben den möglichen schulpolitischen Aspekten vor allem Zahlen, Daten und Fakten (Schülerzahlenentwicklung), auf die sich die einzelnen Schulträger stützen müssen. Es ist somit festzuhalten, dass eine Änderung der Schulform neben dem rein formalen genehmigungspflichtigen Prozess vor allem ein intensiver Austausch in der Region ist.
Den Wunsch nach einer eigenen Oberstufe in Bielstein habe ich in meiner Zeit hier in Wiehl immer wieder wahrgenommen und auch vor dem Hintergrund eines Prüfauftrags aus der Politik schulrechtlich geprüft.
Die Prüfung, ob die Sekundarschule in eine Gesamtschule umgewandelt werden kann, betrachtet drei zentrale Aspekte:
- Zum einen muss geprüft werden, ob im schulrechtlichen Sinne eine Umwandlung möglich ist. Dazu gehört vor allem die Frage, ob aus der Schülerschaft der Sekundarschule und deren Potenzial eine eigene Oberstufe dauerhaft gebildet werden kann.
- Darüber hinaus sind Wechselwirkungen mit benachbarten Oberstufen bei einem zusätzlichen Oberstufenangebot zu bewerten, besonders mit Blick auf das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium.
- Herstellung des so genannten regionalen Konsenses nach § 80 II SchulG NRW: "Die Schulträger sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein könnten."
Es bleibt unabhängig davon in Wiehl dabei, dass wir ein gutes Miteinander der Schulen pflegen. Auf jeden Fall nehme ich Ihren Wunsch ernst und werde ihn im Zuge der weiteren Schulentwicklungsplanung im Blick behalten. Sollten sich die schulrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, besteht die Möglichkeit, das Thema neu zu betrachten und in eine schulpolitische Diskussion einzusteigen. Bis dahin wird die jetzige Situation weiter Bestand haben und somit Planungssicherheit hinsichtlich der Schulwahl geben. Aktuell geht es darum, dass sich jede Schule weiter auf ihre Stärken konzentriert, ein eigenes Bild und einen eigenen Charakter im Kontext der Schullandschaft Wiehl bzw. Oberberg entwickelt und sich den aktuellen Herausforderungen im schulpolitischen Kontext stellt.
Die Sekundarschule in Bielstein ist den bisherigen Herausforderungen in jeder Art und Weise gerecht geworden und braucht den Vergleich mit anderen weiterführenden Schulen nicht zu scheuen. Als Bürgermeister der Stadt Wiehl sichere ich Ihnen und Euch auch zukünftig meine vollumfängliche Unterstützung zu, um den Standort weiterzuentwickeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Stücker
Bürgermeister