
Mit den Feiertagen steht die Hauptstraße dann komplett zur Verfügung – und zwar rund drei Wochen lang: vom 21. Dezember bis zum 12. Januar 2025. Während dieser Zeit hat das beauftragte Bauunternehmen Betriebsferien. Je nach Witterung kann es sein, dass die Öffnung länger andauert. Solange an der Baustelle Mühlenstraße nicht gearbeitet wird bzw. gearbeitet werden kann, besteht keine Notwendigkeit zu einer Einbahnstraßenregelung.
Mit Fortsetzung der Arbeiten wird ein Teil des Straßenraums der Hauptstraße wieder benötigt. Material und Fahrzeuge können derzeit nur dort vorgehalten werden. Eine Andienung von der anderen Seite kann nicht erfolgen – die historische Mühlenbrücke wäre den Belastungen durch schweres Gerät nicht gewachsen. Weiterhin wird Zeit für die aufwändigen Arbeiten an dem Stützbauwerk der Mühlenstraße benötigt. Daher muss die Hauptstraße wieder halbseitig gesperrt werden, bis die Maßnahme in diesem Bereich der Mühlenstraße beendet ist.
Mit Beginn der Arbeiten 2025 wird es also zunächst bei der Einbahnstraßen-Regelung bleiben. Aufgrund der unklaren Wetterverhältnisse in den Wintermonaten kann zum jetzigen Zeitpunkt kein Termin genannt werden, zu dem die Hauptstraße wieder dauerhaft in beide Richtungen zur Verfügung steht.