(24. Februar 2025) Mit Fortsetzung der Baustelle Mühlenstraße wird die Wiehler Hauptstraße wieder zur Einbahnstraße: Ab dem 4. März 2025 steht sie lediglich für den Verkehr aus Richtung Gymnasium zur Verfügung.
Die Hauptstraße wird vorübergehend wieder zur Einbahnstraße: mit Fahrtrichtung Stadtmitte. Foto: Stadt Wiehl
Mit dem Ende der witterungsbedingten Einschränkungen gehen die Bauarbeiten an der Mühlenstraße in die Fortsetzung. Aus diesem Grund wird der Einmündungsbereich auf die Hauptstraße für den Baustellenbetrieb benötigt. Daher gilt dort ab Karnevalsdienstag wieder die Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Stadtzentrum. Ein Teil des Straßenraums der Hauptstraße dient dazu, Material und Fahrzeuge vorzuhalten. Eine Andienung von der anderen Seite kann nicht erfolgen – die Tragfähigkeit der historischen Mühlenbrücke wird gerade untersucht, anschließend deren Sanierung geplant und durchgeführt.
Die halbseitige Sperrung der Hauptstraße muss so lange bestehen bleiben, bis die aufwändigen Arbeiten an dem Stützbauwerk der Mühlenstraße abgeschlossen sind. Eine seriöse Aussage zur Dauer dieser Maßnahme lässt sich derzeit nicht treffen. Abgesehen davon gilt ab der Einmündung Bitzenweg weiterhin Tempo 30, entsprechend der gängigen Regel im Wiehler Zentrum. In diesem Zusammenhang ist die Vorfahrt der Schulstraße zu beachten, da es in der Tempo-30-Zone heißt:„rechts vor links“.