
Anhand typischer Vereinssituationen wird dargestellt, wie sich Dorfgemeinschaften und Dorfvereine vor Haftungsgefahren schützen können und es gibt eine Überblick über erforderliche und nützliche Versicherungen. Anmeldungen zu dieser Online-Schulung sind bis zum 21.03.2025 möglich, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02261 88-6131.
Das zweite Online-Angebot am Donnerstag, 03.04.2025 von 18:00 bis 20:00 Uhr bietet relevante Informationen zu Satzungsoptimierungen für Vereine. Das maßgebliche Recht eines Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. Trotz dieser erheblichen Bedeutung sind die gesetzlichen Vorgaben eher dürftig. Daher ist es entscheidend, dass die Satzung an die aktuellen vereins-(steuer-)rechtlichen Anforderungen angepasst wird. Neben den Anforderungen aus dem Gemeinnützigkeitsrecht bestehen häufig auch Erfordernisse aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der aktuellen vereinsrechtlichen Rechtsprechung.
Die Fortbildung zeigt, worauf hier zu achten ist. Teilnehmende der Dorfgemeinschaften und - vereine können hier auch ihre eigene Satzung prüfen, wie diese optimiert werden können. Als Referent der beiden Online-Schulungen steht Rechtsanwalt Michael Röcken bereit, der im Rahmen der Veranstaltung auch Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldungen zu dieser Online-Schulung sind bis zum 01.04.2025 möglich, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02261 88-6131. Informationen zu weiteren Fortbildungsmöglichkeiten für Dorfvereine und Dorfgemeinschaften stehen auf obk.de/dorfservice.