
Der Oberbergische Kreis erhält aus dem Programm 29.000 Euro Fördermittel. Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Menschen selbst geplant und durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig ehrenamtlich engagiert sind. Denkbar wäre z. B. die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.
Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie zum Beispiel Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen, um junge Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu begeistern. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mit je 1.000 Euro gefördert. Anträge zur Förderung können ab dem 05.05.2025 über dieses Portal gestellt werden. Die Frist zur Antragstellung endet am 01.11.2025.
Am Mittwoch, 30. April 2025 um 9:00 Uhr findet eine kostenlose Videokonferenz für Interessierte statt, die sich über die neue Förderrichtlinie, das diesjährige Förderthema und über eine erfolgreiche Antragsstellung informieren möchten. Anmeldungen zu dieser Online-Veranstaltung sind unter diesem Link möglich. Im Oberbergischen Kreis steht Christine Bray (Fachstelle für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt) als Ansprechperson zur Verfügung, per E-Mail an [email protected] und telefonisch 02261 88-1271.