
Bürgermeister Ulrich Stücker freute sich über die Entscheidung: „Ich bin froh über das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – nicht nur, weil es zu Gunsten der Stadt Wiehl ausgefallen ist“, sagte er: „Mit der Entscheidung herrscht nun Klarheit für alle Beteiligten, auch bei den Nachbarkommunen. Das Hin und Her der vergangenen Jahre hat die Schullandschaft belastet. Mit dem Urteil kann nun Ruhe einkehren.“
Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt: Die angegriffene Genehmigung verstoße nicht gegen das schulentwicklungsplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Die Stadt Wiehl habe den Sachverhalt im Rahmen des ihr zustehenden Prognosespielraums ausreichend und fehlerfrei ermittelt. Auf dieser Grundlage seien insbesondere die Gesamtschule Gummersbach und die Sekundarschule Engelskirchen durch die beabsichtigte Umwandlung nicht in ihrem Bestand gefährdet. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schulen der umliegenden Gemeinden seien angesichts des legitimen und gewichtigen Interesses der Stadt Wiehl an der Umwandlung hinzunehmen. Dabei falle besonders ins Gewicht, dass die Stadt Wiehl nach den vorliegenden Prognosen über genügend gemeindeeigene Kinder verfüge, um die für eine Gesamtschule erforderliche Mindestgröße zu erreichen.
Die Klägerinnen können gegen das Urteil jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann die Gesamtschule Wiehl voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027 den Betrieb aufnehmen.