Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern ist Aufmerksamkeit geboten. Foto: pixabay/Alexander Fox
Jedes Jahr in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar feiern Menschen weltweit den Jahreswechsel. Viele freuen sich in der Silvesternacht über das alljährliche Feuerwerk. Dabei kommt es regelmäßig zu Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Darüber hinaus kann durch das rücksichtlose Zünden von Böllern oder Raketen in der unmittelbaren Nähe zu Gebäuden erheblicher Schaden entstehen. Die gesetzlich „erlaubte Gefahr“ entbindet nicht von Sorgfalt, Rücksichtnahme und Verantwortlichkeit beim Abfeuern von Silvesterböllern und -raketen.
Silvesterfeuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur zum Jahreswechsel, am 31. Dezember und 1. Januar, gezündet werden. Die Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen sein. Geprüfte und zugelassene Böller sind an einem amtlichen Zulassungszeichen zu erkennen. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden.
Im ganzen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen. Wer an Silvester böllert, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.
