Bekanntmachung der Stadt Wiehl: Widmungsverfügung

(19. Januar 2026) Die Stadt Wiehl informiert über die Widmung von Teilabschnitten der Zeitstraße im Ortsteil Drabenderhöhe.
I.

Gemäß § 6 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV. NRW. Seite 1028/SGV NRW 91, berichtigt in GV NW 1996, S. 81, S. 141, S. 216, S. 355) in der derzeit geltenden Fassung, werden die nachfolgenden Teilstücke

Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 33, Flurstück 285 und Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 37, Flurstück 63

als Gemeindestraße „Zeitstraße“ im Sinne von § 3 Abs. 4 StrWG NRW dem uneingeschränkten öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Geltungsbereich der Widmungen sind im beigefügten Lageplan durch Schraffur gekennzeichnet.

II.

Der Gemeingebrauch der gewidmeten Straße wird auf die nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Nutzungsarten beschränkt. Eigentümerin und Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Wiehl.

III.

Die Widmungsverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein.

Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gem. § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden.

Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils gültigen Fassung.

Wird die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.

Wiehl, den 08.01.2026
Ulrich Stücker, Bürgermeister

Anlage

Lageplan zur Widmungsverfügung vom 08.01.2026 mit Schraffierung

„Zeitstraße“ Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 33, Flurstück 285 und Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 37, Flurstück 63

Ortsteil Drabenderhöhe Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 33, Flurstück 285Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 33, Flurstück 285 Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 37, Flurstück 63Gemarkung Drabenderhöhe, Flur 37, Flurstück 63