Sportlerehrung: Frist endet

(16. März 2026) Bemerkenswerte sportliche Leistungen würdigt die Stadt Wiehl jährlich mit ihrer Sportlerehrung. Wer Vorschläge einreichen möchte, kann das noch bis zum 31. März 2026 tun.
Symbolfoto: pixabaySymbolfoto: pixabay Auch im vergangenen Jahr haben sich viele Wiehler Sportlerinnen und Sportler durch hervorragende Leistungen ausgezeichnet – ob im Team oder solo. Das möchten die Stadt Wiehl und der Stadtsportverband im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung unterstreichen. Alle Sportbegeisterten können ab sofort Vorschläge einreichen: Wer ist für Sie die Wiehler Sportlerin oder der Wiehler Sportler des Jahres? Welchem Team gebührt eine Auszeichnung? Wer mag, kann entsprechende Namen nennen oder Mannschaften von Vereinen oder Schulen.

Maßgebend für eine Ehrung sind die entsprechenden Richtlinien der Stadt. In Frage kommen außer Sportlerinnen und Sportlern auch Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und -leiter oder Mitglieder eines Vereins, die sich auf besondere Weise ehrenamtlich für den Sport eingesetzt haben. Erstmals können auch Ehrungen für herausragende Leistungen auf Verbands- oder Kreisebene ausgesprochen werden.

Wer sich beteiligen möchte, findet unmittelbar auf der Website des Stadtsportverbands Wiehl Gelegenheit dazu. Alternativ nimmt Nicole Woberschal bei der Stadt Wiehl per E-Mail Vorschläge entgegen: [email protected]. Folgende Angaben sollten übermittelt werden:
  • Verein, Name, Anschrift und Telefon-Nummer oder E-Mail-Adresse des Sportlers/der Sportlerin
  • Für welche Leistung (genaue Bezeichnung!) soll die Person/Mannschaft geehrt werden?
Die Meldefrist endet am 31. März 2026. Weitere Fragen beantwortet Nicole Woberschal gern unter Tel. 02262 99-206.