Die Ehrenamtskarte können jetzt mehr Menschen im Oberbergischen Kreis beantragen. Grafik: Landesregierung NRW
Die nachzuweisende Stundenzahl ehrenamtlicher Tätigkeit pro Woche wurde von fünf auf vier Stunden beziehungsweise von 250 auf 200 Stunden pro Jahr herabgesetzt. Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.
„Damit wird ehrenamtliches Engagement auch im Oberbergischen Kreis noch stärker anerkannt. Die Ehrenamtskarte bietet nicht nur Zugang zu landesweit rund 5.000 Vergünstigungen wie beispielsweise Eintritt in Schwimmbäder, Museen, Theater oder Musikevents, sondern ist auch ein sichtbares Symbol der Wertschätzung“, sagt Landrat Klaus Grootens.
Die Ehrenamtskarte kann weiterhin beim Oberbergischen Kreis und in den Kommunen beantragt werden – auch digital. Informationen dazu erhalten Interessierte auf obk.de/ehrenamtskarte. Weitere Informationen zum Thema Ehrenamt finden sich auf obk.de/ehrenamt.
