Fördermittel für kleinere Maßnahmen an Denkmälern

(23. Juli 2026) Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern in Wiehl können Fördermittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen beantragen.
Denkmalplakette des Landes Nordrhein-WestfalenDenkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen Die Stadt Wiehl hat hierfür vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eine fachbezogene Pauschale in Höhe von insgesamt 7.500 Euro erhalten.

Gefördert werden können kleinere denkmalbedingte Aufwendungen sowie Maßnahmen, die dem Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes eines Denkmals dienen. Dazu zählen beispielsweise Instandsetzungs-, Erhaltungs-, Freilegungs- oder Sicherungsarbeiten wie ein neuer Anstrich oder eine Dachsanierung. Auch Maßnahmen zur wissenschaftlichen Erforschung eines Denkmals können grundsätzlich berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist, dass für die Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und diese im Jahr 2026 erteilt wurde. Die Gesamtkosten der Maßnahme dürfen höchstens 10.000 Euro betragen.

Als förderfähige Kosten können Handwerkerleistungen und die Beschaffung notwendiger Materialien angerechnet werden. Fiktive Kosten für selbst ausgeführte Arbeiten sind dagegen nicht förderfähig. Die Maßnahme muss im Jahr 2026 umgesetzt und vollständig abgerechnet werden. Ein Nachweis über den Abschluss der Arbeiten und die entstandenen Kosten ist spätestens bis zum 31. Dezember 2026 vorzulegen.

Die Förderung beträgt abhängig von der Zahl der eingehenden Anträge bis zu 20 Prozent der anfallenden Kosten. Pro Antrag können maximal 2.000 Euro bewilligt werden. Da die verfügbaren Mittel begrenzt sind, können möglicherweise nicht alle Anträge berücksichtigt werden.

Anträge sind formlos bis spätestens zum 30. September 2026 einzureichen, bevorzugt per E-Mail an [email protected].