Polizei verbannt Straftäter aus Wiehlpark

(17. Oktober 2007) Die Polizei hat mit sofortiger Wirkung zwei männlichen Heranwachsenden das Betreten und den Aufenthalt im Wiehlpark bis auf weiteres untersagt. Das Verbot ist die polizeiliche Reaktion auf die räuberische Erpressung vom 08.10.2007, die die beiden mutmaßlichen Täter, ein 21-jähriger Wiehler und ein 19-jähriger Waldbröler, im Wiehlpark zum Nachteil eines 15-Jährigen begangen haben.
Damit wird den beiden Männern für drei Monate untersagt, das gesamte Gelände des Wiehlparks zu betreten und sich dort aufzuhalten. Sollten sich die beiden Männer nicht an das Verbot halten, wird für jeden festgestellten Einzelverstoß ein Zwangsgeld von 500,- € erhoben. Das Zwangsgeld kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden und im Falle mangelnder Zahlungsfähigkeit zur Ersatzzwangshaft führen.

Betretungs- und Aufenthaltsverbote wurden im Oberbergischen Kreis bislang in ausgesuchten Einzelfällen und zeitlich eng begrenzten Zeiträumen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, wie z. B. Karneval oder Volksfesten, ausgesprochen. Das aktuelle Verbot umfasst erstmals die rechtliche Höchstdauer von drei Monaten und schützt das gesamte Wiehlparkgelände.

In den zurückliegenden Jahren beunruhigte eine sich mehrende Zahl von Körperverletzungs- und Raubdelikten die Wiehler Bevölkerung. Die jetzt ausgesprochenen Betretungs- und Aufenthaltsverbote sind Teil des polizeilichen Handlungskonzeptes zur nachhaltigen Senkung dieser Straftaten und sind erklärtes Ziel, das Sicherheitsgefühl der Wiehlparkbesucher weiter zu stärken. Weitere, gleich gelagerte Maßnahmen gegen erkannte Straftäter im Wiehlpark wird die Polizei auch in Zukunft prüfen und gegebenenfalls ergreifen.