Wiehl im Wandel der Zeiten - Teil II

(17. Januar 2005) Die Beilage des "Oberbergischen Boten" anlässlich der Einweihung des Wiehler Rathauses im Februar 1939 präsentiert ein beeindruckendes Bild des ersten Wiehler Stadtwappens und einen kurzen Abriss der Geschichte Wiehls. Darin heißt es unter anderem:
Am 14. März 1935 genehmigte das Preußische Staatsministerium die Einführung des ersten Wappens der Gemeinde Wiehl. Verfasser des Wappens ist der Heraldiker Wolfgang Pagenstecher, der die Bedeutung des Wappens wie folgt darlegt:
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"Die heutige Gemeinde Wiehl, der Hauptteil der ehemaligen Vogtei Wiehl, gehörte von 1385 bis 1815, die napoleonische Zeit ausgenommen, zur Reichsherrschaft Homburg. Ihr oberstes Gericht, 'Das hohe Gericht zu Homburg', wurde nach dem Anfall der Herrschaft an Preußen als Friedensgericht mit verminderter Zuständigkeit um 1840 nach Wiehl verlegt, das schon zuvor jahrhundertelang Sitz von Gerichtsbarkeit und Verwaltung gewesen war. Im Jahre 1933 wurden durch Dr. Karl Heckmann im Fürstlichen Archiv zu Berleburg zwei Oblaten-Siegel der Homburgischen Schöffen vom Jahre 1585 und 1590 wieder aufgefunden und veröffentlicht. Die Siegel, etwa 27 mm groß, zeigen im Rund, innerhalb der Umschrift: 'Sieg des Hohen Gerichts zu Homburg' das obige Symbol, welches hier zum Wappen gebildet wurde. In den Siegeln und dem obigen Wappen steht die Burg zu Homburg, der Löwe ist derjenige des Hauses Sayn, die Pfähle bedeuten Wittgenstein. Da die Schöffen im Jahre 1466 erklärten, 'kein gemein Schöffensiegel zu haben', so bewahrt die Gemeinde Wiehl heute in ihrem Wappen wohl das älteste und wichtigste heraldisch-geschichtliche Wahrzeichen, dem an Bedeutung kein anderes gleichkommt.
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Düsseldorf, im November 1934
Gez. Wolfgang Pagenstecher." Am 14. März 1935 genehmigte das Preußische Staatsministerium die Einführung des ersten Wappens der Gemeinde Wiehl. Verfasser des Wappens ist der Heraldiker Wolfgang Pagenstecher, der die Bedeutung des Wappens wie folgt darlegt:

"Die heutige Gemeinde Wiehl, der Hauptteil der ehemaligen Vogtei Wiehl, gehörte von 1385 bis 1815, die napoleonische Zeit ausgenommen, zur Reichsherrschaft Homburg. Ihr oberstes Gericht, 'Das hohe Gericht zu Homburg', wurde nach dem Anfall der Herrschaft an Preußen als Friedensgericht mit verminderter Zuständigkeit um 1840 nach Wiehl verlegt, das schon zuvor jahrhundertelang Sitz von Gerichtsbarkeit und Verwaltung gewesen war. Im Jahre 1933 wurden durch Dr. Karl Heckmann im Fürstlichen Archiv zu Berleburg zwei Oblaten-Siegel der Homburgischen Schöffen vom Jahre 1585 und 1590 wieder aufgefunden und veröffentlicht. Die Siegel, etwa 27 mm groß, zeigen im Rund, innerhalb der Umschrift: 'Sieg des Hohen Gerichts zu Homburg' das obige Symbol, welches hier zum Wappen gebildet wurde. In den Siegeln und dem obigen Wappen steht die Burg zu Homburg, der Löwe ist derjenige des Hauses Sayn, die Pfähle bedeuten Wittgenstein. Da die Schöffen im Jahre 1466 erklärten, 'kein gemein Schöffensiegel zu haben', so bewahrt die Gemeinde Wiehl heute in ihrem Wappen wohl das älteste und wichtigste heraldisch-geschichtliche Wahrzeichen, dem an Bedeutung kein anderes gleichkommt.

Düsseldorf, im November 1934 Gez. Wolfgang Pagenstecher."
Die Reichsfreie Herrschaft Homburg, bestehend aus den Gemeinden Wiehl, Drabenderhöhe, Marienberghausen und Nümbrecht, wurde im Juli 1806 mit dem Großherzogtum Berg vereinigt. Die Franzosen besetzten das Land und führten die französische Verwaltung ein. Dabei wurde das Homburger Ländchen in vier Verwaltungsbezirke (Munizipalitäten) eingeteilt, aus denen später die vier Homburgischen Gemeinden entstanden.

Dem Kaufmann Caspar Wilhelm Dreibholz wurde als erstem "Maire" (Bürgermeister) die Verwaltung der Munizipalität Wiehl übertragen. Ihm stand ein sogenannter Munizipalrat aus eingesessenen Wiehler Bürgern zur Seite.

In den napoleonischen Zeiten hatte die französische Sprache das Amtsdeutsch weitgehend verdrängt.

Am 12.6. 1810 wurden die Mairiegeschäfte an Joh. Friedrich Möller in Bielstein übergeben.

Der Text des Übergabebriefes lautete wörtlich wie folgt:

Bielstein, den 10. Juni 1810.

Herrn Collegia Dreibholz in Wiehl. Das Patent als Maire für die Mairie Wiehl habe ich, wie Sie auch in Ihrem werten Heutigen vermuten, vorige Woche erhalten Ich muß aber gestehen, daß ich darüber anfangs sehr niedergeschlagen wurde, weil sich meine Arbeit nunmehr verdoppeln wird. Sie aber Herr Collegia werden dadurch einer großen Last und Verantwortlichkeit enthoben. Ich bin Ihnen für den Glückwunsch zu dieser Stelle sehr verbunden, hoffe indessen, daß Sie mich in Zukunft wieder ablösen werden. Ihrer Bestimmung zufolge werde ich mich am künftigen Mittwoch nachmittag zur Verpflichtung für dasige Mairie bei Ihnen einfinden. Uebrigens empfiehlt sich Ihnen höflichst und hochachtungsvoll

Ihr Collegia Möller.

Nach dem Wiener Kongress 1815 fiel das Herzogtum Berg an das Königreich Preußen, und das Homburgische wurde zu einem Kreis umgebildet, der seinen Sitz im Schloss Homburg hatte. Er umfasste die aus den 1806 entstandenen Verwaltungsbezirke der vier homburgischen Gemeinden Wiehl, Drabenderhöhe, Nümbrecht und Marienberghausesn. Am 1. April 1825 wurde der Kreis Homburg mit dem Kreis Schwarzenberg vereinigt. So entstand der Kreis Gummersbach, der 1932 mit dem Kreis Waldbröl zum Oberbergischen Kreis zusammengeschlossen wurde.