Aufwertung jetzt!

(10. August 2015) Die Gleichstellungsbeauftragte informiert: Schlichterspruch kann (auch) aus gleichstellungspolitischer Sicht nur abgelehnt werden!
Bettina Loidl,
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt WiehlBettina Loidl, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wiehl Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen und Kinderpfleger/-innen haben sich deutlich gegen den Schlichterspruch - ausgehandelt zwischen den Herren Schmalstieg und Milbradt - ausgesprochen.

Sie haben die Nase voll, dass ihre Arbeit offenbar nicht genügend inhaltliche und finanzielle Wertschätzung erfährt. Das Ergebnis der Schlichtung war mehr als enttäuschend und ist ein Schlag in das Gesicht der Kolleginnen, zeigt eine Ignoranz gegenüber ihren Leistungen und der großen Verantwortung, die sie tragen. Den KollegInnen ist es in der Vergangenheit nicht leicht gefallen, ihre Kitas zu bestreiken, weil sie wissen, was ein Streik für die Kinder und berufstätigen Eltern bedeutet, um so enttäuschender, dass dieser Schritt kein angemessenes Ergebnis für sie und ihre Arbeit gebracht hat.

Auch aus gleichstellungspolitischer Sicht kann das Schlichtungsergebnis nur abgelehnt werden - eine angemessene Aufwertung von klassischen Frauenberufen muss anders aussehen!

Weiterhin stellt sich die Frage, warum der Dienst am Menschen, die Erziehung von Kindern immer noch schlechter bezahlt wird, als beispielsweise die Reparatur von Autos oder viele Berufe auf dem Bau.

Darauf gibt es nur eine Antwort: Die eine Tätigkeit wird hauptsächlich von Frauen- die andere hauptsächlich von Männern ausgeübt.

Schon jetzt haben viele Kommunen Probleme, überhaupt noch qualifiziertes Personal für Kindertagesstätten zu finden. Diese Situation wird sich verschärfen, wenn die Bezahlung nicht angemessen steigt und damit auch die Wertigkeit der sozialen Berufe deutlich wird.

Frauen/Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe sich für die Gleichberechtigung der Geschlechter einzusetzen. Ungerechtigkeit dokumentiert sich auch immer bei der Tarifgestaltung und dies besonders im sozialen Bereich! Die Bezahlung der sozialen Berufe- der typischen Frauenberufe- ist aus Gleichstellungssicht ein Verstoß gegen Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Deshalb fordern die Gleichstellungsbeauftragte der Kommune auch im Namen der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
- Schluss mit der Unterbezahlung von sozialen Berufen
- Aufwertung der sozialen Berufe

Bettina Loidl
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wiehl