NRW gewährt Zuschuss für Kinderbetreuung aus EU-Mitteln: Das Familienbüro FamoS Wiehl informiert über das Förderangebot U3

(30. Juli 2006) Mütter und Väter, die sich in der Elternzeit befinden und vorzeitig auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, können einen Zuschuss für die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder erhalten. Auch Arbeitslosengeld II-Beziehende mit Kindern unter drei Jahren können bei Arbeitsaufnahme einen Kinderbetreuungszuschuss bekommen.
Das NRW-Arbeitsministerium erleichtert mit dem Programm Kinderbetreuung U3 die Rückkehr von Eltern in das Erwerbsleben.

Zum Förderangebot U 3 erklärt NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: "Wir geben Eltern von kleinen Kindern einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, damit sie in den Beruf zurück kehren können. Wer aus der Elternzeit an seinem Arbeitsplatz wieder einsteigt, dem finanzieren das Land Nordrhein-Westfalen und der Europäische Sozialfonds einen Teil der Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren. Mit dem Zuschuss wollen wir insbesondere die Berufs- und Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern erleichtern und dem Mangel an Betreuungsmöglichkeiten für unter dreijährige Kinder abhelfen. Daher stellen wir in diesem Jahr bis zu 25 Mio. Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung."

Mütter und Väter in Elternzeit und Betriebe, die sich für den Kinderbetreuungszu-schuss nach U 3 im Raum Wiehl interessieren, können sich an die Stadt Wiehl und an das Tagesmütternetz Oberberg e.V. wenden.

Das Förderangebot
Der Zuschuss im Rahmen von U3 wird nur eingesetzt für zusätzlich geschaffene Betreuungsangebote in der Tagespflege
und richtet sich in der Höhe nach der Betreuungszeit.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der notwendigen Ausgaben der Kinderbetreuung, höchstens aber 2,50 Euro pro Betreuungsstunde und höchstens 5.000 Euro pro be-treutem Kind. Der Zuschuss kann für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Antrag vor der Wiederaufnahme der Beschäftigung gestellt werden muss. Gefördert wird nur dann, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufgenommen wird.

Kontakt und weitere Informationen:
Bei Fragen stehen Ihnen
in der Stadtverwaltung Wiehl
im Familienbüro FamoS
Frau Anja Dürselen
Schulstraße 9
51674 Wiehl
Tel: 02262-99404
Fax: 02262- 99403
E-Mail: [email protected]
und
beim Tagesmütternetz Oberberg e.V./Fachstelle für Kinderbetreuung
Frau Beck, Frau Dorn-Dickhaus und Frau Kitzerau
Moltkestraße 34
51674 Gummersbach
Tel.: 02261 / 88 68 86
Fax: 02261 / 88 68 89
E-Mail: [email protected]
zur Verfügung.

Surftipp
Über die arbeitsmarktpolitischen Förderangebote des Landes Nordrhein-Westfalen informiert aktuell das Internetportal www.arbeitsmarkt.nrw.de.