Kita-Betreuung: Schrittweise Öffnung

(11. Mai 2020) Ab Donnerstag, 14. Mai 2020, können zusätzliche Familien ihren Betreuungsanspruch in der Kindertagesbetreuung wahrnehmen. Die Tagesbetreuung wird schrittweise geöffnet.
Die Öffnung ab Donnerstag betrifft Eltern von
  • Vorschulkindern mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz,
  • Kindern mit Behinderungen und solchen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind sowie
  • Kindern in Tagespflegestellen, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben.
Zulässig ist ab 14. Mai außerdem die von Eltern organisierte private Betreuung, sofern die Kinder in gleichen Gruppen bleiben. Der nächste Schritt soll am 28. Mai folgen: mit der Öffnung der Kitas für alle übrigen Vorschulkinder.

Nach wie vor gilt: Außer Eltern, die in wichtigen Tätigkeitsbereichen arbeiten, können den Anspruch auch Alleinerziehende unabhängig von der Art ihrer Berufsausübung wahrnehmen – sowie Alleinerziehende, die sich in einer Prüfungssituation befinden.

Download:
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) in der ab dem 14. Mai 2020 gültigen Fassung