Wer will Jugendschöffin oder Jugendschöffe für die Wahlperiode 2005-2008 für die Stadt Wiehl werden?

(25. Februar 2004) Die Vorschlagsliste der Stadt Wiehl wird jetzt erstellt. Wer sich für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen interessiert, hat bis zum 31.März 2004 die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben .
Aus dem Bereich der Stadt Wiehl werden für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Gummers-bach 2 Jugendhauptschöffen (1 weibl. u. 1 männl.) und für die Kammer des Landgerichts Köln 1 Jugendschöffe (männl.) benötigt. Es sind mindestens doppelt so viele Personen, also 6 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Aufgabe einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren mit erziehungs- und sozialisationsbedürftigen Jugendlichen und jungen Heranwachsenden die Jugendrich-terinnen und Jugendrichter bei der Arbeit unterstützend zu ergänzen. Durch die Mitwirkung von "Nichtjuristen" beim Verfahren und beim Entscheidungsprozess soll u. a. eine Intensivierung der Ur-teilsberatung erreicht werden.

An die angehenden Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen werden zwar keine besonderen zwingen-den Qualifikationsanforderungen gestellt, jedoch sollten die Bewerberinnen und Bewerber zumindest "erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein". Das verantwortungsvolle Amt ver-langt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wohl wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eig-nung. Bewerberinnen und Bewerber müssen deutsche Staatsbürger sein und sollten bei Beginn der Amtspe-riode das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, jedoch nicht älter als 70 Jahre sein und bereits ein Jahr lang in Wiehl wohnen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeaus-schuss der Stadt Wiehl.

Formlose Bewerbungen sind - wie gesagt bis spätestens 31. März 2004 - zu richten an den Bürger-meister der Stadt Wiehl, Fachbereich 10 - Jugendamt, Bahnhofstr. 1, 51674 Wiehl oder Sie können die Bewerbung auch im Jugendamt, Schulstr. 9 abgeben. Bei der Bewerbung anzugeben sind: Famili-enname (gegebenenfalls Geburtsname, soweit dieser anders lautet als der Familienname), Vorname, Geburtstag, Geburtsort (bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes), Beruf und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), Telefonnummer und seit wann Sie in Wiehl wohnhaft sind.

Am Montag, den 01.03.2004, um 18 Uhr, findet im Jugendamt der Stadt Wiehl, Schulstr. 9, 51674 Wiehl eine Informationsveranstaltung statt, bei der auch die bisherigen Jugendschöffin-nen und Jugendschöffen anwesend sind und über ihre Tätigkeit berichten. Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, kommen Sie doch vorbei.

Haben Sie noch Fragen, können Sie sich an Frau Loidl, Tel. 02262/99-417, Herrn Schell, Tel. 99-422 oder Herrn Brandsch-Böhm, Tel. 99-402 wenden.