Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Hier finden Sie die Informationen zur Bundestagswahl 2025 in einfacher Sprache.
Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt jeweils vier Jahre.
Bei dem Wahlsystem handelt es sich um ein zweistufiges Verbindungssystem, bestehend aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in Wahlkreisen und ausgleichender Verhältniswahl nach Landeslisten.
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen. Auf jedem Stimmzettel können zwei Kreuze gemacht werden. Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheidet die wahlberechtigte Person über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels kann sie die sogenannte Zweitstimme für die Landesliste der Partei vergeben.
Der wahlberechtigten Person bleibt es überbelassen, ihre beiden Stimmen einheitlich abzugeben oder ihre Stimmen zu „splitten“, d.h. sie kann ihre Erststimme einem bestimmten Wahlkreisbewerber geben, muss aber nicht zwangsläufig auch die Landesliste dieser kandidierenden Person mitwählen. Die wahlberechtigte Person kann sich bezüglich der Landesliste anders entscheiden.
Im Wahlkreis ist die kandidierende Person (direkt) gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Die Landesliste ist eine in ihrer Zusammensetzung und Reihenfolge fest bestimmte Gruppe von Persönlichkeiten einer Partei oder Wählergruppe.
Die Stadt Wiehl gehört zum Wahlkreis 98 – Oberbergischer Kreis.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 23.02.2007 geboren sind, und
mindestens seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihre (Haupt-) Wohnung haben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Durch die vorgezogene Wahl und die somit verkürzten Fristen werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe voraussichtlich Mitte Januar 2025 an die wahlberechtigten Personen verschickt. Diese Wahlbenachrichtigungsbriefe enthalten auch Angaben zum Zeitpunkt der Wahl und die Adresse des Wahllokals sowie einen Wahlscheinantrag.
Ab sofort haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, Ihre Stimme durch ausfüllen der Briefwahlunterlagen unmittelbar im Sofortwahlbüro abzugeben.
Grundsätzlich ist das Sofortwahlbüro zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses besetzt.
Ab dem 10. bis zum 21. Februar 2025 gelten diese Sonderöffnungszeiten:
Montag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
zusätzlich Samstag,
15.02.2025
08:30 bis 12:00 Uhr
Das Sofortwahlbüro befindet sich im Rathaus-Neubau, zweites Obergeschoss, Zimmer 309.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und / oder Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit.
Wahlscheinantrag
Hier können Sie bis zum 19.02.2025 um 17:00 Uhr online die Erteilung eines Wahlscheins beantragen
wenn Sie
durch Briefwahl wählen wollen oder
nicht in Ihrem Wahlraum sondern in einem Wahlraum eines anderen Stimmbezirks Ihres Wahlkreises wählen wollen.
Stimmbezirke und Wahllokale
Das Stadtgebiet Wiehl ist in 22 Stimmbezirke eingeteilt. Hier können Sie eine Aufstellung aller Wahllokale in Verbindung mit Ihrem Stimmbezirk einsehen.
Stimmzettel
Hier
können Sie den Stimmzettel für den Wahlkreis 98 – Oberbergischer Kreis – also auch für Wiehl anschauen.
Blinde und sehbehinderte Menschen können kostenlose Wahlhilfen über die landesweite Hotline der Blinden- und Sehbehindertenverbandes NRW unter 08000009671 anfordern.
Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen zum Thema Bundestagswahl haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes ([email protected]) gerne weiter.
Herr Sahm
Telefon: 02262/99-249
Frau Hildebrandt
Telefon: 02262/99-518
Links
Unter diesen externen Links erhalten Sie weitere Informationen zur Bundestagswahl:
Sie können vorab ins Sofortwahlbüro kommen und dort Ihre Stimme abgeben.
Grundsätzlich ist das Sofortwahlbüro zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses besetzt.
Ab dem 10. bis zum 21. Februar 2025 gelten diese Sonderöffnungszeiten:
Montag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
zusätzlich Samstag,
15.02.2025
08:30 bis 12:00 Uhr
Das Sofortwahlbüro befindet sich im Rathaus-Neubau, zweites Obergeschoss, Zimmer 309.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und / oder Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen (s.u.: „Briefwahl“).
Nein, man kann nur im Wahllokal, im Sofortwahlbüro oder per Briefwahl wählen.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief informiert Sie darüber, dass Sie bei der Bundestagswahl 2025 im Wählerverzeichnis stehen und Ihre Stimmen abgeben können. Daneben enthält er auch wichtige Angaben wie die Adresse des Wahlraums und die Information, ob er barrierefrei erreichbar ist.
Bitte beachten Sie, dass bei der Bundestagwahl 2025 die Wahlbenachrichtigung in Briefform versendet werden. Diese Briefe lösen die bisherigen (gelben) Karten ab.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich ab Mitte Januar 2025 verschickt.
Nein. Falls Sie bis Anfang Februar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie sich zunächst im Wahlamt informieren (Tel: 02262 99-249 oder -518, E-Mail: [email protected]), ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Falls ja, haben Sie folgende Möglichkeiten, um an der Bundestagswahl teilzunehmen:
Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8.00 – 18 Uhr ins Wahllokal gehen und dort wählen.
Sie können ab dem 10.02.2025 bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr im Sofortwahlbüro (Rathaus -Neubau, Sitzungsraum 1, 2. Obergeschoss, Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl) Ihre Stimme abgeben. Der Raum ist mit dem Aufzug zu erreichen.
Sie können per Briefwahl wählen (siehe unten).
Das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können, steht auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen. Alternativ finden Sie hier eine Aufstellung für Wiehl.
Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 Uhr-18:00 Uhr geöffnet.
Die Wahlbenachrichtigung enthält u. a. auch die Angabe, ob das Wahllokal barrierefrei ist.
Mit Blick auf das kleinere Zeitfenster bei der bevorstehenden Bundestagswahl empfiehlt es sich, am Wahltag selbst die Stimme im Wahllokal abzugeben.
Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, bedenken Sie bitte die Postlaufzeiten. Für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen müssen Sie als wahlberechtigte Person Sorge tragen. Es empfiehlt sich, die Wahlbriefe bei der Stadt abzugeben und nicht auf dem Postweg an die Stadt zu schicken.
Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält einen Antrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,
einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Stadt Wiehl, Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl, zu richten oder
Dabei sind Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum zwingend anzugeben, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.
Zudem werden Ihnen rechtzeitig vor der Wahl im Internet auf der Seite der Stadt Wiehl (www.wiehl.de) ein entsprechender Link zur Verfügung gestellt. (Siehe weiter oben auf dieser Seite unter "Wahlscheinantrag")
ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Sie erhalten vom Wahlamt folgende Unterlagen:
Einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag (weiß), einen Wahlschein kombiniert mit einem roten Wahlbriefumschlag sowie einen Merkzettel.
Erst- und/oder Zweitstimme auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den weißen Umschlag (Stimmzettelumschlag) stecken und zukleben.
Die auf dem Wahlschien befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Beachten Sie bitte die Postlaufzeiten!
Ja, Sie können jetzt schon einen Antrag stellen. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst dann verschickt werden, wenn die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Stadt vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 der Fall sein.
Für diesen Fall können Sie in Ihrem Briefwahlantrag eine abweichende Versandanschrift angeben, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen. Beachten Sie jedoch bitte die Postlaufzeiten sowohl für den Hin- als auch für den Rückweg! Siehe auch hier.
Wahlbriefe aus dem Inland sollten spätestens am Donnerstag, 20.02.2025 abgeschickt werden. Sicherer ist es jedoch, die Wahlbriefe direkt bei der Stadt abzugeben oder in den Briefkasten einzuwerfen. Wahlbriefe aus dem Ausland sollten deutlich früher losgeschickt werden.
Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Hierzu gibt es 2 Fallgruppen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Vorgehensweisen. Fallgruppe 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fallgruppe 1 nicht zutrifft.
Fallgruppe 1:
Sie haben nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten
und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück.
Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis per Mail ([email protected]) oder durch sonstige dokumentierende, elektronische Übermittlung bei der Stadt Wiehl beantragen, wenn Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland hier den Hauptwohnsitz innehatten.
Der Antrag (Anlage 2 der Bundeswahlordnung) ist hier abrufbar.
Fallgruppe 2:
Die Voraussetzungen der Fallgruppe 1 liegen in Ihrer Person nicht vor.
Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen.
Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis postalisch bei der Stadt Wiehl beantragen, wenn Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland den Hauptwohnsitz hier innehatten. Hier muss der Antrag im Original der Stadt vorgelegt werden; eine Übermittlung mittels E-Mail oder Fax genügt nicht. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten. Siehe auch hier.
Der Antrag (Anlage 2a der Bundeswahlordnung) ist hier abrufbar.
Für den Wahltermin am 23.02.2025 endet die Frist für die Einreichung des Antrages am 21. Tag vor der Wahl enden. D. h. der Antrag muss der Stadt Wiehl spätestens am 02.02.2025 vorliegen.
Die Briefwahlunterlagen können erst dann verschickt werden, wenn die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Stadt vorliegen. Dies wird voraussichtlich nicht vor Anfang Februar 2025 der Fall sein.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in einem der Wahllokale ihren Dienst verrichten, treffen sich am Wahltag um 7:30 Uhr in „ihrem“ Wahllokal und richten dieses zunächst ein. Dazu gehören u. a. das Aufstellen der Tische, der Wahlkabinen und der Wahlurne. Ab 8:00 Uhr werden dann Stimmzettel an wählende Personen ausgeteilt und das Wahlgeschehen wird überwacht. Ab 18:00 Uhr beginnt die Stimmenauszählung.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in einem Briefwahlvorstand ihren Dienst verrichten, treffen sich am Wahltag um 14:00 Uhr in Klassenräumen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Wiehl. Dort werden zunächst die roten Wahlbriefumschläge geöffnet und die Wahlscheine überprüft. Die Stimmzettel werden auch hier erst ab 18:00 Uhr ausgezählt.
Ja, Sie können angeben, ob und in welchem Wahllokal Sie mithelfen oder ob Sie bei der Auszählung der Briefwahlstimmen eingesetzt werden möchten.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfertreffen sich um 7:30 Uhr in den Wahllokalen. In Absprache mit dem Vorsitzenden wird die Besetzung des Wahllokals vorgenommen. Spätestens um 18:00 Uhr treffen sich alle wahlhelfenden Personen wieder in „ihrem“ Wahllokal und beginnen mit der Stimmenauszählung. Sie bleiben dann so lange vor Ort, bis alle Stimmzettel ausgezählt sind, die Wahlniederschrift gefertigt und unterschrieben ist, die Wahlunterlagen verpackt sind und das Wahllokal aufgeräumt ist.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelferin den Briefwahlvorständen treffen sich um 14:00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Wiehl und bleiben dort so lange, bis die Stimmzettel ausgezählt sind, die Wahlniederschrift gefertigt und unterschrieben ist, die Wahlunterlagen verpackt sind und der Klassenraum aufgeräumt ist.
Nein, Vorwissen ist nicht erforderlich. Ein Wahlvorstand besteht aus 2 Wahlvorstehern und 5 Beisitzenden. Bei der Einteilung der (Brief-)Wahlvorstände wird großer Wert darauf gelegt, dass genügend erfahrene Personen dabei sind. Diese weisen Sie am Wahltag in Ihre Aufgaben ein und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Ja, vor der Wahl werden Schulungstermine angeboten. Eine Teilnahme bietet sich gerade für Neueinsteiger an. Erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht zwingend an den Schulungen teilnehmen. Die Schulungstermine werden rechtzeitig vor der Wahl bekanntgegeben.