Manchmal ist beim Winterdienst auch Handarbeit gefragt. Foto: congerdesign/pixabay
Auch wenn heftige Winter anscheinend immer seltener werden: Schnee und Eis können nach wie vor den Verkehr in der kalten Jahreszeit behindern. Für den Winterdienst der Stadt Wiehl mit ihren städtischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den beauftragten Firmen heißt das in der Regel: früh aufstehen, denn der intensive Winterdienst beginnt meist in den frühen Morgenstunden. Überhaupt geben Wetter- und Straßenverhältnisse den Takt vor. Nacht- und Wochenendeinsätze sind die Folge, sonntags wie feiertags. Das braucht verständnisvolle Familien. Die Einsatzkräfte sind ebenso dankbar für das Verständnis in der Bevölkerung.
Bei Fragen, Beschwerden oder auch Lob stehen diese Ansprechpersonen bereit:
Herr Stephan Katiris, Telefon: 02262 2313 oder E-Mail:
[email protected]
Frau Barbara Mintert, Telefon: 02262 2313 oder E-Mail:
[email protected]
Organisation
Für den Winterdienst ist das Stadtgebiet in einzelne Räum- und Streubezirke aufgeteilt. Jedes Fahrzeug ist für seinen zugeordneten Bezirk zuständig und fährt nach einer ausgearbeiteten Prioritätenliste. Hier sind als erstes verkehrswichtige Straßen wie Busstrecken, Hauptverkehrsstraßen und Industriegebiete zu nennen. Nachfolgend werden dann Ortsverbindungsstraßen und reine Anliegerstraßen gestreut und geräumt.
Der Zeitpunkt und die Häufigkeit des Winterdienstes in den Anliegerstraßen richtet sich nach Schnee- und Witterungslage, Verfügbarkeit der Räumfahrzeuge, Tageszeit, Lenkzeiten der Fahrer und Vorrangigkeit des Winterdienstes auf Hauptstrecken. Aufgrund eines fast 290 Kilometer langen zu betreuenden Straßennetzes ist es nicht immer möglich, die Fahrzeuge an jedem Ort sofort einsetzen zu können. Entsprechend lange brauchen die Winterdienstkräfte, um sich einmal rundherum zu arbeiten: vier bis fünf Stunden für einen Salzeinsatz, acht bis zehn Stunden für einen Schneeräumeinsatz.
Erschwerend hinzu kommt noch, dass immer wieder verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge den Räum- und Streudienst unnötigerweise behindern. Ebenso sind dann auch Rettungs- und Einsatzkräfte nicht optimal einzusetzen. Auch wuchernde Äste von Hecken oder Bäumen, die nicht entfernt werden, erschweren den Winterdienst.
Daher bittet die Stadt Wiehl darum, die Fahrzeuge so zu parken, dass der Räumdienst die Straße problemlos passieren kann. Äste von Bäumen oder Hecken, die in den Straßenbereich ragen, sollten zeitig entfernt werden. Nur so kann ein zufriedenstellender Winterdienst erfolgen.
Neben unseren Einsatzfahrzeugen sind weitere 15 Kräfte für die Stadt im Einsatz. Sie unterstützen dabei, Stellen zu räumen, die von den Fahrzeugen nicht erreicht werden können. Dazu gehören Überquerungshilfen, Treppenanlagen, Gehwege vor öffentlichen Gebäuden usw.
Gebühren
Grundsätzlich gilt: Zahlen muss jeder Eigentümer eines Grundstückes in einer Ortschaft. Der Winterdienst wird von der Stadt durchgeführt oder von Firmen, die die Stadt beauftragt hat. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Reinigung von Stichwegen, Sackgassen, Wendehämmern und sonstigen untergeordneten Zufahrtswegen, die keine eigene Straßenbezeichnung haben, durch die Eigentümer erfolgen muss. Der zeitliche Aufwand für die Stadt wäre hier unvertretbar hoch und würde sich auch in höheren Winterdienstgebühren niederschlagen.
Trotzdem besteht auch in diesen Fällen eine Zahlungspflicht, da diese Regelung unabhängig von der Gebührenpflicht zu sehen ist. Niemand zahlt für einen konkreten Straßenabschnitt, sondern jeweils für die allgemeine Aufgabe der Winterwartung. Die Menschen haben in jedem Fall einen Nutzen, auch wenn unmittelbar vor dem eigenen Grundstück kein Winterdienst erfolgt, weil es an einem Stichweg oder ähnlichem liegt. Der Nutzen besteht darin, dass z. B. die nächstgrößere Straße gereinigt wird. Dafür muss eine Gebühr gezahlt werden. Maßstab sind die Frontmeter des Grundstückes. Diese Regelung gilt auch für sogenannte Hinterliegergrundstücke, z. B. eine zweite Baureihe.
Fragen zum Thema Gebühren beantwortet:
Frau Ralitsa Liapi, Tel: 02262 99-281 oder E-Mail:
[email protected]
Gesetzliche Pflichten
Eine Räumpflicht des Straßenbaulastträgers besteht lediglich an gefährlichen und verkehrsbedeutenden Straßen. Die Gehwege müssen von dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin der angrenzenden Grundstücke in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Glätte freigehalten werden. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist verpflichtet, seiner oder ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen – gleichgültig, ob das Grundstück bebaut, das Haus bewohnt, ein Eigentümer alt oder krank ist. Gegebenenfalls muss ein Dritter beauftragt werden.
Es ist sicherlich nicht immer möglich, einen reibungslosen Winterdienst jederzeit zu gewährleisten. Aber die Stadt Wiehl ist genau darum bemüht und bedankt sich jetzt schon für das ihr entgegengebrachte Verständnis.