Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 6 - Stadtplanung
Kontaktpersonen
Frau Silvia Böhnke
Telefon: 02262 99-305
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Unter Baugrundstücke werden idR. solche Grundstücke verstanden, die, wenn es das Planungsrecht zulässt, bebaut werden können. Ein Grundstück, auf dem sich eine bauliche Anlage befindet, das aber im Außenbereich liegt, ist idR. ein BEBAUTES Grundstück aber kein BAUGRUNDSTÜCK.
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 13:46 Uhr