Fragen zu Vermessungsangelegenheiten (Einmessung von Grundstücken und Gebäuden, Teilungsvermessungen) können zwar im Fachbereich 6 der Stadtverwaltung Wiehl (Rathaus-Altbau) beantwortet werden, jedoch ist die Stadt selbst hierfür nicht zuständig. Das Kataster gehört zu den Áufgaben des Oberbergischen Kreises, hier das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster im Kreishaus. Außerdem stehen hierfür die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als Fachingenieure in Grundstücksfragen zur Verfügung. Diese gelten ebf. als Behörde und helfen auch in allen Grundstücks- und Vermessungsangelegenheiten.
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 15:49 Uhr