Fragen zu Vermessungsangelegenheiten (Einmessung von Grundstücken und Gebäuden, Teilungsvermessungen) können zwar im Fachbereich 6 der Stadtverwaltung Wiehl (Rathaus-Altbau) beantwortet werden, jedoch ist die Stadt selbst hierfür nicht zuständig. Das Kataster gehört zu den Aufgaben des Oberbergischen Kreises, hier das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
www.obk.de/katasteramt. Außerdem stehen hierfür die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als Fachingenieure in Grundstücksfragen zur Verfügung. Diese gelten ebenfalls als Behörde und helfen auch in allen Grundstücks- und Vermessungsangelegenheiten.