Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 6 - Stadtplanung
Kontaktpersonen
Frau Silvia Böhnke
Telefon: 02262 99-305
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Der DV ist Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBB). In ihm verpflichtet sich der Vorhabenträger, dass er bereit und in der Lage ist, in eier bestimmten Frist die beantragten Vorhaben- und Erschliessungsmaßnahmen auf eigene Kosten herzustellen. Der DV ist ein öffentlich-rechtlicher Vetrag und muss, wenn im VBB Erschliessungsflächen später an die Stadt übergehen sollen, vor einem Notar beurkundet werden.
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 13:55 Uhr