Rathauswegweiser: Vorhaben- und Erschließungsplan

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 6 - Stadtplanung

Kontaktpersonen

Frau Silvia Böhnke
Telefon: 02262 99-305
E-Mail: [email protected]
Herr Timon Schwafert
Telefon: 02262 99-307
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Der VEP stellt seit 1993 ein neues städtebauliches Instrument dar, um die Zulässigkeit eines bestimmten baulichen Vorhabens zu ermöglichen. Seit 01.01.1998 ist er Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBB). Dieser kann gem. § 12 BauGB bei der Stadt beantragt werden, die dann über diesen Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat. IdR. wird der Antrag im Ausschuss für Planung und Umwelt mit Vorlage eines Vorhabenkonzeptes beraten. Zum VBB gehört eine Durchführunsgvertrag, in dem sich der Vorhabenträger verpflichten muss, alle Planungs- und Erschließungskosten zu tragen, in einer bestimmten Frist das Vorhaben durchzuführen und überhaupt bereit und in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen. Z.Zt. wird in der Stadt Wiehl der 64.VBB bearbeitet.

Datum der letzten Änderung: 01.03.2024, 11:44 Uhr