Rathauswegweiser: Denkmalschutz und -pflege

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung

Kontaktpersonen

Frau Beate Grimm
Telefon: 02262 99-233
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bedarf, wer Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will; in der näheren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird; oder bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.

Nähere informationen dazu finden Sie hier.


Datum der letzten Änderung: 20.01.2023, 09:53 Uhr