Rathauswegweiser: Pfändungen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 2 - Finanzverwaltung

Kontaktpersonen

Frau Böhnstedt
Telefon: 02262 99-283
E-Mail: [email protected]
Herr Ralf Schneider
Telefon: 02262 99-263
E-Mail: [email protected]
Frau Birgit Tockhorn
Telefon: 02262 99-261
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Unter Pfändungen versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Befriedigung offener (angemahnter) Forderungen. Die Pfändung erfolgt im Rahmen der Vollstreckung. Es können unter anderem Löhne, Gehälter und Bankguthaben von der Stadt Wiehl gepfändet werden.

Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse [email protected].

Datum der letzten Änderung: 09.11.2023, 19:52 Uhr