Offene Forderungen werden im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zwangsweise beigetrieben. Dies kann unter anderem durch eine Pfändung von Lohn- oder Gehaltszahlungen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird vom Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung angefordert.
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet in dieser Erklärung anzugeben,
1. ob der Schuldner dort beschäftigt ist
2. welche Lohnsteuerklasse besteht und
3. die Höhe des monatlichen Einkommens.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse
[email protected].