Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
Kontaktpersonen
Frau Sylvia de Kromme
Telefon: 02262 99-272
E-Mail: [email protected]
Frau Anja Kranenberg
Telefon: 02262 99-265
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Die Vergnügungssteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund der zurzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiehl erhoben. Erfasst werden unter anderem Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte sowie Tanzveranstaltungen gewerblicher Art.
Gebühren:
• Je Geldspielgerät in Gaststätten 13 Prozent vom Einspielergebnis
• Je Unterhaltungsgerät 25,00 € monatlich
• Je Geldspielgerät in Spielhallen 16 Prozent vom Einspielergebnis
• Gewaltspielautomaten 200,00 € monatlich
Datum der letzten Änderung: 16.07.2020, 11:45 Uhr