Rathauswegweiser: Vergnügungssteuer

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 2 - Finanzverwaltung

Kontaktpersonen

Frau Sylvia de Kromme
Telefon: 02262 99-272
E-Mail: [email protected]
Frau Anja Kranenberg
Telefon: 02262 99-265
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Die Vergnügungssteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund der zurzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiehl erhoben. Erfasst werden unter anderem Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte sowie Tanzveranstaltungen gewerblicher Art.

Gebühren:

• Je Geldspielgerät in Gaststätten 13 Prozent vom Einspielergebnis
• Je Unterhaltungsgerät 25,00 € monatlich
• Je Geldspielgerät in Spielhallen 16 Prozent vom Einspielergebnis
• Gewaltspielautomaten 200,00 € monatlich

Datum der letzten Änderung: 16.07.2020, 11:45 Uhr