Rathauswegweiser: Jugendschutz

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 4 - Jugend & Soziales

Kontaktpersonen

Herr Holger Ehrhardt
Telefon: 02262 99-428
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Grundsätzlich wird zwischen gesetzlichem und vorbeugendem Kinder- und Jugendschutz unterschieden.

Zu den Maßnahmen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zählen z.B. Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Videotheken und Spielhallen unter Berücksichtigung des JuSchG (Jugendschutzgesetz) sowie die Mitarbeit beim JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz).

Zu den Maßnahmen des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes zählen z.B. Informations-, Betratungs- und Hilfsangebote zu Themen wie Medienkonsum, Suchtvorbeugung und sexueller Mißbrauch.
Diese Angebote gelten für Kinder, Jugendliche, Eltern, Erzieher, Lehrer und andere Multiplikatoren.
Sie können in Form von Gesprächen, Informationsveranstaltungen, Seminaren oder Verfügungstellung und Herausgabe von Informationsmaterial sowie eine Vermittlung direkter Hilfen bei Problemlagen und Gefährdungsmomenten sein.
Weitere Maßnahmen sind:
- Verbreitung von gesetzlichen Bestimmungen
- Einleitung von Indizierungsverfahren
- Einleiten von Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen

Datum der letzten Änderung: 06.10.2023, 11:44 Uhr