Rathauswegweiser: Entwässerungsgenehmigungen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 7 - Tiefbau

Kontaktpersonen

Herr Christian Reusch
Telefon: 02262 99-221
E-Mail: [email protected]
Frau Alexandra Zimmer
Telefon: 02262 99-537
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Bei Neubau- bzw. gößeren Umbauprojekten wird Seitens der Stadt Wiehl auf Antrag eine Entwässerungsgenehmigung notwendig.
In diesem Antrag werden unter anderem Anschlußpunkt, Entwässerungssystem und Ausführung geprüft .

Benötigte Unterlagen:

1.Beschreibung der geplanten Anlage
2.Lageplan M. 1:500 mit genau eingezeichneter Lage der Abwasser-anlage
3. Beschreibung des Industrie- u. Gewerbebetriebes hinsichtlich:
- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der
Erzeugnisse
- der abwassererzeugenden Betriebsvorgänge
- Höchstzufluß und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten
Abwassers
- der Zeiten, in denen abgeleitet wird
- der, falls vorhanden, vorliegenden Vorbehandlung des Abwassers
(Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung u.ä.) mit
Bemessungsnachweisen.
4. Angaben des Unternehmers
5. Verpflichtungen des Antragstellers, die Kosten für die Her-
stellung des Anschlußes, insbesondere auch die Wiederher-
stellungskosten im öffentlichen Verkehrsraum zu übernehmen.

Formulare:

Datum der letzten Änderung: 15.10.2022, 12:58 Uhr