Rathauswegweiser: Gartenwasserzähler

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 7 - Tiefbau

Kontaktpersonen

Herr Christian Reusch
Telefon: 02262 99-221
E-Mail: [email protected]
Frau Alexandra Zimmer
Telefon: 02262 99-537
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Wassermengen, die nachweisbar nicht dem städtischen Kanal zugeführt werden (z.B.: Gartenbewässerung etc.), können bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr abgezogen werden.

Der Nachweis, der auf dem Grundstück zurückgehaltenen und nicht in den Kanal eingeleiteten Wassermengen, ist durch einen analogen Zwischenzähler (Kaltwasserzähler) zu führen. Der Einbau eines solchen Zählers erfolgt nicht durch das Abwasserwerk, sondern muss durch einen Installateur auf eigene Kosten erfolgen.

Generell sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, ob sich der Einbau eines Gartenwasserzählers für Sie lohnt. Zurzeit sparen Sie für 1 m³ Abwasser 3,95 € (Stand 2021). Dies bedeutet, dass Sie um 3,95 € zu sparen 100 Gießkannen Wasser verbrauchen müssen.

Die Befreiung von der Gebühr erfolgt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Aus diesem Grund sollte der Antrag schnellstmöglich nach dem Einbau erfolgen.

Folgenden Angaben werden für den Antrag benötigt:

• die Adresse des Grundstückes
• die Kundennummer der AggerEnergie
• ein Foto des eingebauten Wasserzählers, auf dem als Nachweis die Zählernummer und der Zählerstand zu erkennen sind
• ein Foto des sich hinter dem eingebauten Zähler befindenden Wasserhahns, auf dem zu erkennen ist, dass keine Möglichkeit vorhanden ist, dass das Wasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden kann
• Nachweis, dass der Einbau über einen Installateur erfolgt ist (z.B. Foto der Rechnung)

Das Abwasserwerk behält sich das Recht vor, die Zwischenzähler stichprobenartig zu kontrollieren. Bei nachträglicher Veränderung der Gegebenheiten verwirken Sie zukünftig die Möglichkeit der Befreiung und alle in der Vergangenheit abgezogenen Abwassermengen können nachgefordert werden.

Hinweise: Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist!

Die Gartenwasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Gartenwasserzähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen. Der Zählerwechsel ist der Stadt Wiehl unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

Der Zählerstand ist dem Abwasserwerk in dem Zeitraum zwischen dem 15. und 30. September eines jeden Jahres zu melden. Die Meldung erfolgt per E-Mail mit Name, Vorname, Adresse, Kundennummer der Aggerenergie und Foto vom Zählerstand an [email protected].

Zur Anmeldung des Gartenwasserzählers bitte das ausgefüllte Formular sowie die benötigten Fotos an [email protected] schicken.

Formulare:

Datum der letzten Änderung: 15.12.2022, 18:27 Uhr