Rathauswegweiser: Lärmaktionsplan

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Sandra Heibach
Telefon: 02262 99-213
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Insbesondere Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sind auf Grund der erfüllten Kriterien in der Pflicht, individuelle Lärmaktionspläne zu erstellen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig. Eine Ausnahme gilt hierbei lediglich für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. In diesen Fällen ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Die Umsetzung der Maßnahmen bzw. deren Abwägung erfolgt durch die zuständigen Baulastträger.

Nach gegebenen Kriterien (Mindestbelastung 8.000 Fahrzeuge/Tag) umfasst das Untersuchungsnetz der Stadt Wiehl die Autobahn A 4, die Bundesstraße B 256 (Westtangente nahe Ortsteil Bomig-Breidenbrucher Straße und Bomig-Nord) sowie die Landesstraßen L 321 (Ecke Bantenberger Straße/Bielsteiner Straße bis Ecke L 321/ Bielsteiner Straße), L 336 und die L 305 (Anschlussstelle A 4 bis Kreuzungspunkt Bielsteiner Straße).

Verbindlicher Teil des Lärmaktionsplans ist die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Wiehl hat für die vierte Runde im Zeitraum vom 28.03.2024 bis 25.04.2024 auf Beteiligung.NRW stattgefunden. Die Beteiligung zielt darauf ab, eine genauere Beschreibung der Situation an den lärmbelasteten Orten der Stadt zu erhalten, um Maßnahmenvorschläge konkretisieren zu können oder die Handlungsbedarfe anzupassen.

Der Endbericht zur Lärmaktionsplanung der vierten Runde wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) abgestimmt und ist am 28.05.2024 vom Rat der Stadt Wiehl beschlossen worden.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der vierten Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA

Datum der letzten Änderung: 17.06.2024, 11:16 Uhr