Aussortierte Kleidung und Schuhe können im gesamten Stadtgebiet in entsprechende Container gefüllt werden. Symbolfoto: pixabay
Fast alle kennen das: Beim Aufräumen des Kleiderschranks kommt eine Menge Kleidung zum Vorschein, die schon längst nicht mehr getragen wird – aber noch tadellos in Schuss ist. Statt solche Textilien oder auch Schuhe im Müll verschwinden zu lassen, sollten sie einer weiteren Nutzung zugeführt werden. Zu diesem Zweck finden sich an mehreren Stellen im Stadtgebiet Altkleidercontainer.
Folgende aussortierte und saubere Kleidungsstücke sowie Schuhe sind für die Sammlung in den Containern geeignet:
- tragfähige Damen-, Herren- und Kinderkleidung
- tragfähige Unterwäsche
- tragfähige Schuhe, paarweise gebündelt
- Heimtextilien wie Frotteeware, Geschirrtücher, Tisch- und Bettwäsche, Gardinen
- Lederwaren
Die Textilien sollten vor Verschmutzungen geschützt werden. Packen Sie daher am besten Kleidungsstücke in Müllbeutel und verschließen diese, bevor sie in den Sammelcontainer gelangen. Dies trägt wesentlich zum Verwertungserfolg bei.
Nicht tragfähige, zerrissene oder verschmutzte Textilien gehören in den Hausmüll.
Beachten Sie bitte die Einwurfzeiten an den Containern und nehmen Sie aus Lärmschutzgründen Rücksicht auf Ihre Mitmenschen! Außerdem: Altkleidercontainerstandorte dürfen nicht als wilde Müllkippen missbraucht werden – jegliche Zuwiderhandlung wird ordnungsrechtlich mit einem Bußgeld geahndet.
Information zur Aufstellung von Altkleidercontainern
Der Rat der Stadt Wiehl hat am 10. September 2024 ein Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen beschlossen. Darin ist die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet der Stadt Wiehl geregelt. In Kraft getreten sind die Bestimmungen am Tage nach der Bekanntmachung.
Wer auf öffentlichen Flächen im Gebiet der Stadt Wiehl Altkleidercontainer aufstellen möchte, muss dazu einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis stellen. Dieser Antrag ist schriftlich bei der Stadt Wiehl, Ordnungsamt, Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl, einzureichen.
Gemäß Ziffer 4 des Standortkonzepts und der Ermessensrichtlinien ist
hier die Bekanntmachung für die aktuellen Standzeiten zu finden.
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Ansprechpartnerin
Frau Sandra Heibach
Telefon: 02262 99-213
E-Mail:
[email protected]