Fremde Pflanzen

Sie sind durch menschliche Einflüsse in Regionen gelangt, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen: gebietsfremde Pflanzen. Nicht alle davon bereiten Probleme. Schwierig wird es, wenn diese „fremden Pflanzen“ Ökosysteme stören und dadurch der biologischen Vielfalt schaden. Diese so genannten „invasiven Arten“ breiten sich oft stark aus, verdrängen heimische Arten und verändern Lebensräume. Es entstehen ökologische, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Schäden.

Problemfall Herkulesstaude

Eine dieser Pflanzen, die auf der EU-Liste invasiver Arten steht, ist die Herkulesstaude, auch Riesen-Bärenklau genannt. Bei ihr handelt es sich um eine imposante, krautige Staude, die eine enorme Wuchshöhe von zwei bis vier Metern erreichen kann. Sie besitzt hohle, bis zu zehn Zentimeter dicke Stängel mit roten oder weißen Flecken und sehr große, tief eingeschnittene Blätter. Ihre weißen Blüten stehen in riesigen Dolden, die bis zu 60 cm breit werden. Ursprünglich stammt sie aus dem Kaukasus und wurde im 19. Jahrhundert als Zierpflanze nach Europa eingeführt. Herkulesstaude, auch Riesen-Bärenklau genannt. Foto: KI-generiertHerkulesstaude, auch Riesen-Bärenklau genannt. Foto: KI-generiert

Ist die Herkulesstaude gefährlich?

Die ganze Pflanze, besonders der Saft, enthält phototoxisch wirkende Stoffe. Bei Berührung und Sonneneinstrahlung können sich nach 24 bis 48 Stunden schwere Hautentzündungen mit starker Blasenbildung entwickeln.

Wer ist für die Bekämpfung der Herkulesstaude zuständig?

Grundsätzlich gilt, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer, egal ob privat oder kommunal, für sein Grundstück zuständig ist und insofern auch die Verkehrssicherungspflicht trägt. Insofern sollte besonders bei möglichen Gefährdungen für Dritte für eine Beseitigung gesorgt werden. Besteht durch das Auftreten der Herkulesstaude eine Gefahr für die Gesundheit, z. B. im Bereich der Wiehler Schulen oder Kindertagesstätten, ist das Ordnungsamt der Stadt Wiehl im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig.

Für Grundflächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, besteht zur Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine erhöhte Pflicht, wenn Ökosysteme gefährdet, Arten verdrängt oder besondere Biotope betroffen sind. Im Oberbergischen Kreis achtet die Biologischen Station Oberberg (BSO) insbesondere in Naturschutzgebieten darauf, dass diese Ziele eingehalten werden.

Die Naturarena Bergisches Land GmbH sorgt dafür, dass sich die Herkulesstaude auf den qualifizierten Wanderwegen des Bergischen Wanderlandes nicht ungehindert ausbreitet. Darüber hinaus bekämpfen auch die Wasserverbände – wie der Aggerverband – die Herkulesstauden an den Fluss- und Bachläufen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Weitere Informationen zur Herkulesstaude sind auf der Homepage des Kreisumweltamtes zu finden.