Das Ablagern von Müll in der freien Landschaft ist verboten und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Symbolfoto: pixabay
Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Solche Müllablagerungen finden sich in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten. Meist handelt es sich um Haus- und Sperrmüll, Grünschnitt, Bodenaushub, Bauschutt oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle wie etwa Verpackungen. Das wilde Entsorgen von Müll ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Zuständig für solche Abfälle auf öffentlichen Flächen ist im innerstädtischen Bereich die Stadtverwaltung. Bei Müll auf einer privaten Fläche ist der Grundstückseigentümer in der Pflicht, die Abfälle ordnungsgemäß zu beseitigen.
Sie haben eine wilde Müllablagerung entdeckt?
Falls einmal größere Mengen Müll in der Natur entdeckt werden, ist das Ordnungsamt der Stadt zu informieren. Das gilt auch für Fälle, in denen jemand Zeuge einer illegalen Abfallentsorgung in der Natur wird. Sie haben die Möglichkeit wilde Müllablagerungen über den Online-Bürgermelder der Stadt unter dem Link buergermeldungen.com/Wiehl unter Auswahl der Kategorie „Abfall- und Müllablagerungen“ anzuzeigen oder per E-Mail an
[email protected].
Besonders hilfreich sind Meldungen, die folgende Informationen enthalten:
- Genaue Angabe des Ablageortes durch einen Lageplan mit Markierung der Ablagerungsstelle (z. B. per Screenshot vom Google-Maps-Standort)
- Beschreibung der Ablagerungsstelle einschließlich Angaben zur Art und Menge der Abfälle
- Fotos der Ablagerung (soweit möglich)
Generell gilt: Wer ein unrechtmäßiges Abladen von Müll beobachtet, kann Tag und Nacht die Polizei rufen. Alternativ können Sie Ihre Beobachtungen auch an die Stadt Wiehl weitergeben. Hierbei ist jede Beobachtung hilfreich, die eine eindeutige Identifizierung des Verursachers erleichtert, z. B.:
- Tag und Uhrzeit des illegalen Ablagerungsvorgangs
- Personenbeschreibung des Verursachers/der Verursacherin
- Beschreibung des Fahrzeugs des Verursachers/der Verursacherin (Fahrzeugtyp, -farbe, -kennzeichen und etwaige Besonderheiten wie Spoiler, Aufkleber etc.)
- Fotos sind natürlich noch hilfreicher
Ansprechpartnerin
Frau Sandra Heibach
Telefon: 02262 99-213
E-Mail:
[email protected]